LIGABEGLAUBIGUNG

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BEGINNZEITEN OÖ LANDESLIGEN > DIE BL-BESTIMMUNGEN (Punkt 21 und 22 der ÖFBB BL-Bestimmungen) GELTEN AUCH FÜR OÖ:

(Auszug aus den BL-Bestimmungen)

21 SPIELTERMINE (PFLICHTTERMINE):
21.1 Die im Spielplan angegebenen Spieltage sind Pflichttermine und grundsätzlich unter Einhaltung der Punkte 21.2 bis 21.6 zu beachten.

Abweichungen davon sind nur im Einvernehmen aller beteiligten Teams und unter Zustimmung des OÖFBV zulässig.

21.2 Als Beginnzeiten werden festgelegt:
An Wochentagen* ab 17:00 Uhr
An Samstagen ab 9:30 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ab 9:30 Uhr

* Wochentags Termine kommen nur dann in Frage, wenn die Gegner im Umkreis von 100 km liegen (Entfernung lt. Routenplaner).

21.3 Das Ende der Spielzeit (Runde) muss an Sonn- und Feiertagen - unter Berücksichtigung der unter Pkt. 21.7 angeführten Spieldauer - spätestens um 18:00 Uhr gegeben sein

21.4 Bei Feldspielen sind die Runden so anzusetzen, dass sie zu der in der Tageszeitentabelle gem. 21.6 in Verbindung mit der Spieldauer gem. 21.7 vorgesehenen Zeit beendet sind (außer Flutlichtspiele).

21.5 Die BLK hat das Recht, Beginnzeiten bei den Runden vorzugeben, sowie abweichende Spieltermine (Spieltag, Beginnzeiten, etc.) festzulegen.

21.6 Bei Feldspielen ohne Flutlicht gilt folgende Zeitenregelung (Tageszeitentabelle), die Spielrunde ist so anzusetzen, dass sie zu den in der nachfolgenden Tabelle angeführten Tageszeiten beendet sind.

Eine Ausnahme bilden Fluchtlichtspiele, deren späteste Beginnzeit mit 20.00 Uhr festgelegt ist.

1. April - 15. April 19.25 Uhr
16. April - 30. April 19.50 Uhr
1. Mai - 15. Mai 20.15 Uhr
16. Mai - 31. Mai 20.35 Uhr
1. Juni - 15. Juli 21.00 Uhr
16. Juli - 31. Juli 20.40 Uhr
1. August - 15. August 20.15 Uhr
16. August - 31. August 19.40 Uhr
1. September - 15. September 19.10 Uhr
16. September - 30. September 18.35 Uhr
1. Oktober - 15. Oktober 18.00 Uhr
16. Oktober - 31. Oktober 17.30 Uh

21.7 Spieldauer:
Bei Satzspielen muss einschließlich der Pausen zwischen den Spielen und Sätzen mit folgender Spielzeit gerechnet werden (im Durchschnitt 15 Minuten pro Satz inklusive Pausen):
Spiele auf 2 Gewinnsätze: 45 Minuten
Spiele auf 3 Gewinnsätze: 75 Minuten
Spiele auf 4 Gewinnsätze: 105 Minuten
Spiele auf 5 Gewinnsätze: 135 Minuten

21.8 Bei Nichteinhalten eines gemäß den Punkten 21.1 bis 21.7 vorgeschriebenen allgemeinen Pflichttermins kann der OÖFBV die Einhaltung der vorgeschriebenen Pflichttermine verlangen und wenn erforderlich auch ein anderes Team mit der Durchführung beauftragen, wobei sämtliche Kosten (Kosten der Durchführung, zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten für alle teilnehmenden Teams) vom ursprünglichen Durchführenden zu tragen sind. Weiters sind für die Nichteinhaltung von Pflichtterminen Ordnungsstrafen lt. Gebührenliste zu entrichten.

22 ERSATZTERMINE:
22.1 Ersatztermine sind Pflichttermine im Sinne von Punkt 21.

22.2 Ausgefallene Spiele, die an einem Ersatztermin nachgespielt werden müssen, sind am ersten, dem ursprünglichen Spieltag folgenden Ersatztermin nachzutragen.

22.2.1 Ein im Spielplan als Ersatztermin eingetragenes Wochenende (Samstag/Sonntag) beinhaltet 2 Ersatztermine. Erster Ersatztermin ist Samstag und zweiter Ersatztermin ist Sonntag.

Daraus ergibt sich, dass für den 1. Ersatztermin (Samstag) vorgesehenen Nachtragsspiele, die erneut ausfallen, am 2. Ersatztermin (Sonntag), nachzuspielen sind.

22.3 Sollte mit den in den Spielplänen angeführten Ersatzterminen nicht das Auslangen gefunden werden, können von der BLK weitere Ersatztermine festgelegt werden.

22.3.1 Zwischen dem Termin der Festlegung und dem 1. zusätzlichen Ersatztermin muss ein Zeitraum von 10 Tagen liegen

Stand: Dezember 2021