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Start der Hallenlandesligen 2022

Start der Hallenlandesligen 2022

Kommendes Wochenende 14./15. Jänner 2022 starten wir unsere Meisterschaften der Hallen Landesligen, bitte folgendes beachten:

Der OÖFBV hält sich an die gesetzlichen Vorgaben – sprich „2G“
* "Zusammenkünfte":
* Ohne fix zugewiesene Plätze sind Zusammenkünfte (sprich: Gruppen-Trainings, Trainingsspiele, Wettkämpfe, udgl.) indoor mit maximal 25 TeilnehmerInnen erlaubt.
* Allerdings sind mehrere solcher Zusammenkünfte zeitgleich oder überlappend am selben Ort möglich, wenn sichergestellt ist, dass keinerlei Vermischung der beteiligten Personen erfolgt (z.B. mehrere Trainings in je einer abgetrennten Drittel-Turnhalle).
* TrainerInnen zählen NICHT zu den 25 Personen, sondern extra.
* Bei fix zugewiesenen Sitzplätzen (Veranstaltungen mit Publikum) sind indoor maximal 2.000 Personen erlaubt.
* Ab 50 Personen ist eine Veranstaltung anzeigepflichtig, ab 250 Personen genehmigungspflichtig.
* Zuschauer benötigen ebenfalls einen 2G-Nachweis und müssen während der ganzen Veranstaltung FFP2-Maske tragen.


ACHTUNG!! Nochmals zur Erinnerung > Der OÖFBV richtet sich nach den Vorgaben des ÖFBB:
Spielverschiebungen oder Spiel-Absagen
Sobald eine Mannschaft weniger als fünf gemeldete & 2G-Nachweis überprüfte Spieler zur Verfügung hat:
• muss das Spiel auf den nächstmöglichen Ersatztermin (unter Berücksichtigung etwaiger Quarantäne-Zeiten lt. gesetzlicher Vorgabe) verschoben werden. Gegebenenfalls hat eine Abstimmung mit der OÖFBV zu erfolgen.
• oder kann kampflos aufgegeben werden (Strafverifizierung, aber ohne monetäre Strafe/Zwangsabstieg)
• GRUNDLAGE dafür muss ein positives, offizielles Testergebnis oder ein behördlicher Bescheid sein.
• Es hat eine unmittelbare (telefonische) Info an den OÖFBV & Gegner zu erfolgen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
• Der OÖFBV empfiehlt deswegen, dass jede Mannschaft mehr als 5 (2G-Nachweis überprüfte) SpielerInnen im Kader hat (bis zu 10 SpielerInnen sind möglich).

Zusätzliche Sonderbestimmungen für die Hallensaison 2021/22
• SpielerInnen aus unteren Ligen dürfen nachgemeldet werden, auch wenn sie in niedrigeren Ligen (z.B. Landesliga / Bezirksligen) gemeldet oder schon eingesetzt waren.
• Bei behördlicher Quarantäne einer/s SpielerIn (namentliche Meldung der/des Betroffenen an den OÖFBV) darf für die Bescheid-Dauer je ein/e Ersatz-SpielerIn nachgezogen werden und gilt für diese Zeit als in dieser Liga gemeldet. Diese/r SpielerIn darf allerdings während dieses Zeitraums nicht in einer anderen Mannschaft eingesetzt werden (darf aber anschließend wieder „unten“ spielen – ohne Anrechnung von Einsatzzeiten).

Bitte unbedingt die Teilnehmerliste zu jeder Runde ausgefüllt mitbringen.
Der durchführende Verein sammelt sie ein, in den meisten Fällen 1x dem Hallenwart/Hallenbetreiber geben und Foto (Handy..) an office@ooefbv.at.

Mit sportlichen Grüßen

Renate Feichtl/ OÖFBV-Sekretariat


14.01.2022 12:25

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